Der Herbst ist die schönste Zeit, um Schätze in der Natur zu sammeln: Ob Eicheln, Kastanien, Zapfen, buntgefärbte Blätter oder Zweige - es gibt so viele schöne Dinge, die für das floristische Gestalten geeignet sind.
Aber darf man überhaupt einfach so im Wald sammeln? Ist es erlaubt, Früchte wie Eicheln, Hagebutten oder Berberitzen mit nach Hause zu nehmen?
Das Forstrecht ist ein wenig widersprüchlich. Denn grundsätzlich ist das Sammeln und Aneignen von Walderzeugnissen strafbar. Man darf also keine Pflanzen oder Bäume ausgraben oder gar Zweige abschneiden und mitnehmen. Selbst, wenn sie am Boden liegen ist es verboten, sie aufzusammeln. Das gilt ebenfalls für Zapfen.
Doch zum Glück gibt es eine Ausnahme: Denn im Bundesnaturschutzgesetz gibt es nach §39 (3) die sogenannte Handstraußregel. Diese erlaubt es, wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zu entnehmen. Allerdings nur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen. Also nicht in Naturschutzgebieten.
Man sollte selbstverständlich darauf achten, nichts mitzunehmen, was unter Naturschutz steht.
Da zu Dekozwecken vor allem an Ostern oder im Advent besonders gerne Moos verwendet wird, wird in diesem Zusammenhang in Büchern oder in Ratgeber-Sendungen oft davor gewarnt, das Moos im Wald zu sammeln.
Nach der oben genannten Handstraußregel ist es aber durchaus erlaubt, auch ein wenig Moos zu Dekozwecken im Wald zu sammeln. Ausdrücklich verboten ist es, besonders geschützte Arten wie Weißmoose (Leucobryum ssp.), Torfmoose (Sphagnum ssp.) und Hainmoose (Hylocomium ssp.) mitzunehmen.
Die bessere Alternative: Anstatt Moos im Wald zu sammeln, gibt es durchaus schon recht günstiges Moos im Gartencenter zu kaufen. Zumindest jetzt, wenn es jahreszeitlich gesehen auf Weihnachten zugeht. Ich habe bereits welches bei meinem letzten Einkauf am vorigen Samstag gesehen. Und auch kurz vor Ostern bekommt man Moos überall im Handel. Damit kann man ohne schlechtes Gewissen Mooskugeln und -kränze gestalten.
Viel Spaß also beim nächsten Waldspaziergang! Und immer dran denken: Nur geringe Mengen sammeln und nur für den persönlichen Bedarf. Gewerbsmäßiges Sammeln von Pflanzen, Früchten, Zweigen und Zapfen ist verboten!
Aber darf man überhaupt einfach so im Wald sammeln? Ist es erlaubt, Früchte wie Eicheln, Hagebutten oder Berberitzen mit nach Hause zu nehmen?
Das Forstrecht ist ein wenig widersprüchlich. Denn grundsätzlich ist das Sammeln und Aneignen von Walderzeugnissen strafbar. Man darf also keine Pflanzen oder Bäume ausgraben oder gar Zweige abschneiden und mitnehmen. Selbst, wenn sie am Boden liegen ist es verboten, sie aufzusammeln. Das gilt ebenfalls für Zapfen.
Doch zum Glück gibt es eine Ausnahme: Denn im Bundesnaturschutzgesetz gibt es nach §39 (3) die sogenannte Handstraußregel. Diese erlaubt es, wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zu entnehmen. Allerdings nur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen. Also nicht in Naturschutzgebieten.
Man sollte selbstverständlich darauf achten, nichts mitzunehmen, was unter Naturschutz steht.
Da zu Dekozwecken vor allem an Ostern oder im Advent besonders gerne Moos verwendet wird, wird in diesem Zusammenhang in Büchern oder in Ratgeber-Sendungen oft davor gewarnt, das Moos im Wald zu sammeln.
Nach der oben genannten Handstraußregel ist es aber durchaus erlaubt, auch ein wenig Moos zu Dekozwecken im Wald zu sammeln. Ausdrücklich verboten ist es, besonders geschützte Arten wie Weißmoose (Leucobryum ssp.), Torfmoose (Sphagnum ssp.) und Hainmoose (Hylocomium ssp.) mitzunehmen.
Die bessere Alternative: Anstatt Moos im Wald zu sammeln, gibt es durchaus schon recht günstiges Moos im Gartencenter zu kaufen. Zumindest jetzt, wenn es jahreszeitlich gesehen auf Weihnachten zugeht. Ich habe bereits welches bei meinem letzten Einkauf am vorigen Samstag gesehen. Und auch kurz vor Ostern bekommt man Moos überall im Handel. Damit kann man ohne schlechtes Gewissen Mooskugeln und -kränze gestalten.
Viel Spaß also beim nächsten Waldspaziergang! Und immer dran denken: Nur geringe Mengen sammeln und nur für den persönlichen Bedarf. Gewerbsmäßiges Sammeln von Pflanzen, Früchten, Zweigen und Zapfen ist verboten!